Wichtige Informationen

INFORMATIONEN AUF UKRAINISCH sind hier zu finden:
Важлива інформація щодо в'їзду та перебування для українців:

https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua.html

FAQ DER STADT RADEBEUL
Die Stadt Radebeul hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

https://www.radebeul.de/Aktuelles/Ukrainische+Fl%C3%BCchtlinge+_+wichtige+Fragen-p-37890.html

INFORMATIONEN DES FREISTAATES SACHSEN

https://www.ukrainehilfe.sachsen.de/

ІНФОРМАЦІЯ З ВІЛЬНОЇ ЗЕМЕРИ САКСОНІЯ

https://www.ukrainehilfe.sachsen.de/uk/index.html

GROSSES INFORMATIONSPORTAL FÜR SACHSEN IN VIER SPRACHEN

https://www.ukraine-hilfe-sachsen.info/

Саксония допомагає Україні

www.ukraine-hilfe-sachsen.info/uk

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN
Eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen ist hier zu finden:

https://www.elternsein.info/alltag-mit-kind/hilfe-ukraine/counselling-and-advisory-services-for-families-from-ukraine-ukr/

Der junge Verein VITSCHE aus Berlin organisiert Hilfen für die Ukraine.
https://vitsche.org/
Er hat auch einen FLYER ZUR WARNUNG VOR MENSCHENHÄNDLERN erstellt.

AUFENTHALTSRECHT, ARBEITSMARKTZUGANG UND SOZIALLEISTUNGEN
Einen Überblick über diese komplexen Themenfelder bieten einige hilfreiche Quellen:
Hier findet ihr Informationen darüber, welche Sozialleistungen infrage kommen und wie die Gesundheitsversorgung abgesichert wird.
https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Aufenthalt_24.pdf
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ukraine_neu.pdf

RECHTSBERATUNG

Die REFUGEE LAW CLINIC DRESDEN bietet kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete durch Studierende der TU Dresden an. Hier geht es zur Webseite mit den Kontaktinformationen.

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG

Eine kostenfreie und vertrauliche Beratung bietet das „Psychosoziale Zentrum für Geflüchtete" in Sachsen (PSZ). Über folgenden Link gelangt man zum Anmeldebogen.

Außerdem können ukrainische Bürger*innen rund um die Uhr über die kostenlose Online-Plattform für psychologische Hilfe "Tell Me" psychologische Unterstützung erhalten.

Kostenlose Gespräche oder Chatseelsorge werden von der Telefonseelsorge unter der Nummer gegen Angst vor Krieg unter 0800 / 111 0 111 oder  0800 / 111 0 222 oder 116 123 angeboten. Russischsprachige Telefonseelsorge (Tелефон Доверия) findet man unter folgendem Link.

Weitere wichtige Informationen

Haftpflichtversicherung für ukrainische Fahrzeuge
Derzeit sind zahlreiche aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Fahrzeugen in Sachsen unterwegs, bei denen kein oder kein nachweisbarer Versicherungsschutz (Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung) vorliegt. Das kann zur Folge haben, dass es im Schadensfall zu erheblichen Problemen bei der Schadensregulierung durch die Beteiligten kommt. Offensichtlich ist den Betroffenen nicht ausreichend bekannt, dass sie ab dem 1. Juni 2022 nicht mehr automatisch in Deutschland versichert sind. Der Verein „Deutsches Büro Grüne Karte e. V.“ (DBKG) übernahm nur bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht worden sind.
Neben der problematischen Schadensregulierung hat ein fehlender Versicherungsschutz darüber hinaus jedoch auch noch zur Konsequenz, dass bei einer verkehrspolizeilichen Kontrolle die Untersagung der Weiterfahrt sowie eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft droht.

Entsprechende Hinweise und Links finden sich bspw. auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV):
• Unterwegs mit dem Auto und Ihrem ukrainischen Führerschein (germany4ukraine.de)
• BMDV - Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail (bmvi.de)

 

Страхування цивільної відповідальності українських автомобілів

Багато людей, які втекли з України, наразі керують транспортними засобами в Саксонії без страхового покриття (страхування цивільно-правової відповідальності) або без нього. Як наслідок, у разі заподіяння шкоди виникають значні проблеми з погашенням збитків причетними особами. Очевидно, постраждалі недостатньо усвідомлюють, що з 1 червня 2022 року вони більше не будуть автоматично застраховані в Німеччині. Асоціація «Deutsches Büro Grüne Karte e. V.» (DBKG) до 31 травня 2022 року покривав лише збитки, завдані ймовірно незастрахованим українським автомобілем у Німеччині. Крім проблемного врегулювання претензій, відсутність страхового покриття також призводить до того, що в разі перевірки ДАІ загрожує заборона на подальше керування транспортним засобом і подання кримінальної заяви до прокуратури.

Відповідну інформацію та посилання можна знайти, наприклад, на веб-сайтах Федерального міністерства внутрішніх справ і громадськості (BMI) і Федерального міністерства цифрових справ і транспорту (BMDV):

• Подорож автомобілем та українські водійські права (germany4ukraine.de)

• BMDV - Детально про заходи, вжиті BMDV щодо кризи в Україні (bmvi.de)

Um für die ankommenden Kinder und Jugendlichen und Familien eine angemessene Unterstützung und Förderung planen und gewährleisten zu können, bitten wir hiermit alle zivilgesellschaftlichen Initiativen und Privatpersonen, welche minderjährige ukrainische Geflüchtete bei sich aufgenommen haben – unabhängig davon, ob diese mit Soregeberechtigten eingereist sind oder nicht – das Ausländeramt des Landkreises Meißen über die Aufnahme zu in-
formieren.


Telefon: 03521 725-1717
oder
E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de
Dabei sollten bitte die Personendaten der Aufgenommenen (inklusive Namen und Alter der Kinder, Geschlecht, Kontaktdaten, Namen und Kontakdaten der Begleitpersonen, ggf. Besonderheiten wie etwa Behinderung u.ä.) sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mitgeteilt werden.


Wir bitten Sie gleichzeitig darum, sich regelmäßig über ggf. neue Sachstände auf der Internetseite des Landkreises Meißen zu informieren: https://www.kreis-meissen.org/20083.html

Sofern unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufgenommen werden, ist das Kreisjugendamt gemäß § 42a SGB VIII für die vorläufige Inobhutnahme der betreffenden Kinder und Jugendlichen zuständig. Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher ist grundsätzlich dann als unbegleitet zu betrachten, wenn die Einreise ohne Begleitung eines Personensorge- oder Erziehungsberechtigten erfolgte.
In diesen Fällen wird das Ausländeramt das Kreisjugendamt entsprechend in Kenntnis setzen, so dass die Fachkräfte des Kreisjugendamtes weitere Schritte gemeinsam mit den Betroffenen und den aufnehmenden Bürgerinnen und Bürgern abstimmen können.